 Beantragung von ambulanter AutismustherapieDie Finanzierung der Autismustherapie ist abhängig von Diagnose und Wohnort des Antragstellers. Für die Beantragung der Therapie müssen beim jeweiligen Kostenträger eine diagnostische Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpychiaters/ Erwachsenenpsychiaters sowie ein Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. (bei Erwachsenen) des beantragenden Klienten selbst bzw. seines gesetzlichen Betreuers vorliegen.
Da im Therapiezentrum selbst keine Diagnosen mehr durchgeführt werden ( Ausnahmen), ist es erforderlich, dass die Eltern das Kind bei einem entsprechenden Diagnostiker vorstellen. Eine Liste von Anlaufstellen können Sie auf Anfrage bei uns erhalten. Wenn eine Autismusdiagnose gestellt worden ist, wird ein Antrag an den zuständigen Jugend- oder Sozialhilfeträger gestellt. Sie können das hierfür notwendige Formular hier gern herunter laden. Zusammen mit dem Antrag auf Therapie sollten Sie sich um die Übernahme der Fahrtkosten von Ihrem Wohnort zum ATZ durch den zuständigen Kostenträger bemühen. Am besten nehmen Sie zu diesem Zeitpunkt Kontakt zum ATZ auf, damit wir Ihnen das Prozedere erklären und Sie bei der Durchführung der notwendigen Schritte unterstützen können. Zur Information über die rechtlichen Hintergründen können Sie sich unter www.autismus.de einen ausführlichen Rechtsratgeber herunterladen. |  |  |  |

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